Ab dem 14. September 2026 ist das Fliegen ohne Betriebsleitung (FoB) am Verkehrslandeplatz Mainz-Finthen (EDFZ) für den nicht-gewerblichen Verkehr unter Einhaltung der nachfolgenden Regelungen gestattet.
Um einen sicheren und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird um strikte Beachtung der Vorgaben gebeten.
Wichtige Hinweise (PPR-Pflicht): Eine vorherige Anmeldung (PPR) ist in folgenden Fällen zwingend erforderlich:
Für den gewerblichen Verkehr (insbesondere bei Anfragen für CAT II)
Bei erforderlicher Grenzabfertigung
Für Flüge außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten
Anmeldung stehen hier zur Verfügung: https://my.airport.software/EDFZ
Öffnungszeiten und Anwesenheit der Betriebsleitung
| Zeitraum | Regelmäßige Anwesenheit der Betriebsleitung | Flugbetrieb vor Anwesenheit der Betriebsleitung | Flugbetrieb nach Anwesenheit der Betriebsleitung |
| Sommerzeit | 10:00 bis SS/MAX 1800 LT | 08:00 bis 10:00 LT | 18:00 ‑SS /MAX 20:00 LT |
| Winterzeit | 10:00 bis 16:00 LT | 09:00 bis 10:00 LT | 16:00 LT bis SS |
Die gültigen Öffnungszeiten und PPR-Regeln für Flüge außerhalb der gültigen Öffnungszeiten sind hier zu finden: Öffnungszeiten
Voraussetzungen für das Fliegen ohne Betriebsleitung (FoB)
Registrierung & Software-Nutzung: Für die Teilnahme am FoB ist die Registrierung und Nutzung von https://my.airport.software/EDFZ verpflichtend.
Erfassung aller Flugbewegungen (Pflicht für alle): Unabhängig von Mitgliedschaft oder Kundenkonto gilt: Starts und Landungen sind für alle Piloten unmittelbar vor oder nach der jeweiligen Flugbewegung in https://my.airport.software/EDFZ zu erfassen.
Abrechnung für Vereinsmitglieder und Kontoinhaber: Die Abrechnung für Mitglieder des Luftfahrtvereins Mainz sowie bestehende Kontoinhaber läuft wie gewohnt automatisch über den bekannten Einzug.
Abrechnung für Gäste & Barzahler: Wer kein Kundenkonto bei uns hat und kein Mitglied des Luftfahrtvereins Mainz ist, nutzt für die Bezahlung bitte ausschließlich diesen Link: https://my.airport.software/EDFZ.
Bei versäumter Erfassung einer Flugbewegung wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe des jeweiligen Landeentgelts erhoben, mindestens jedoch 25,00 €.
Betankung im Rahmen des FoB
Die Betankung ist während des FoB-Betriebs gewährleistet.
Mit Tankchip: Wer einen Tankchip besitzt, nutzt diesen wie gewohnt. Alle Abrechnungen laufen wie gewohnt über das bestehende Konto.
Für Gäste & Barzahler: Die Freischaltung erfolgt auf Anfrage über die Sprechanlage an den Säulen. Wer kein Konto bei uns hat und kein Mitglied des Luftfahrtvereins Mainz ist, nutzt für die Bezahlung bitte den Link oder den QR-Code direkt an den Zapfsäulen.
Funk, Platzrunde und Piste
- Die Ankunft ist spätestens 5 Minuten vor dem Einflug in die Platzrunde über Funk anzukündigen.
- In der Platzrunde sind Positionsmeldungen abzugeben.
- Die Betriebssicherheit von Piste und Rollwegen ist durch die verantwortliche Pilotin bzw. den verantwortlichen Piloten eigenverantwortlich festzustellen.
- Mit der Start- oder Landemeldung dokumentiert die verantwortliche Pilotin bzw. der verantwortliche Pilot diese eigenverantwortliche Überprüfung und Feststellung.
- Die Betriebsrichtung der Piste ist eigenverantwortlich festzulegen.
- Befinden sich weitere Luftfahrzeuge im An- oder Abflug oder auf den Rollwegen, ist eine Abstimmung zwischen den verantwortlichen Pilotinnen und Piloten erforderlich.
Außerhalb der Öffnungszeiten
Außerhalb der gültigen Öffnungszeiten ist Fliegen ohne Betriebsleitung (FoB) am Verkehrslandeplatz Mainz-Finthen (EDFZ) ohne PPR-Genehmigung nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind die Mitglieder des Luftfahrtvereins Mainz, sofern diese eingewiesen und registriert sind. Die entsprechenden hierfür geltenden Sonderregeln sind von den Mitgliedern einzuhalten.
Abstellfläche, Überwachung und Zugang zum Flugfeld
- Die Abstellfläche ist in der AIP veröffentlicht und muss entsprechend genutzt werden.
- Flug- und Rollbewegungen werden in EDFZ innerhalb und außerhalb der Öffnungszeiten automatisch kameraüberwacht.
- Das Rolltor am Tower zum Flugfeld ist stets geschlossen zu halten und darf ausschließlich für die Dauer der Durchfahrt geöffnet werden.
- Das Flugfeld kann über die Fußgängertür neben dem Rolltor betreten und verlassen werden.
- Das Flugplatzgelände kann über das Fußgängertor nördlich des Towers neben der Haupteinfahrt betreten und verlassen werden.
Geltung der Betriebsvorschriften
Soweit diese Regelung keine abweichenden Vorgaben enthält, gelten beim Fliegen ohne Betriebsleitung die Betriebsvorschriften EDFZ in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Störungen, Notfälle und Meldungen
Bei Unfällen, Zwischenfällen, einer blockierten oder nicht nutzbaren Piste, Beschädigungen an Anlagen oder Einrichtungen, Tieren auf der Piste oder sonstigen sicherheitsrelevanten Feststellungen ist der Flugbetrieb einzustellen bzw. nur fortzuführen, wenn dies gefahrlos möglich ist. Erforderliche Notfallmaßnahmen sind unverzüglich einzuleiten. Sicherheitsrelevante Ereignisse, Schäden und erhebliche Unregelmäßigkeiten sind dem Platzbetreiber bzw. der Betriebsleitung unverzüglich zu melden