Ab dem 14. September 2026 ist das Fliegen ohne Betriebs­leitung (FoB) am Verkehrs­lan­de­platz Mainz-Finthen (EDFZ) für den nicht-gewerb­lichen Verkehr unter Einhaltung der nachfol­genden Regelungen gestattet.

Um einen sicheren und reibungs­losen Ablauf zu gewähr­leisten, wird um strikte Beachtung der Vorgaben gebeten.

 

Wichtige Hinweise (PPR-Pflicht): Eine vorherige Anmeldung (PPR) ist in folgenden Fällen zwingend erfor­derlich:

Anmeldung stehen hier zur Verfügung: https://my.airport.software/EDFZ

 

Öffnungs­zeiten und Anwesenheit der Betriebs­leitung
ZeitraumRegel­mäßige Anwesenheit der Betriebs­leitungFlugbe­trieb vor Anwesenheit der Betriebs­leitungFlugbe­trieb nach Anwesenheit der Betriebs­leitung
Sommerzeit10:00 bis SS/MAX 1800 LT08:00 bis 10:00 LT18:00 ‑SS /MAX 20:00 LT
Winterzeit10:00 bis 16:00 LT09:00 bis 10:00 LT16:00 LT bis SS

Die gültigen Öffnungs­zeiten und PPR-Regeln für Flüge außerhalb der gültigen Öffnungs­zeiten sind hier zu finden: Öffnungs­zeiten

 

Voraus­set­zungen für das Fliegen ohne Betriebs­leitung (FoB)
    • Erfassung aller Flugbe­we­gungen (Pflicht für alle): Unabhängig von Mitglied­schaft oder Kunden­konto gilt: Starts und Landungen sind für alle Piloten unmit­telbar vor oder nach der jewei­ligen Flugbe­wegung in https://my.airport.software/EDFZ zu erfassen.

    • Abrechnung für Vereins­mit­glieder und Konto­in­haber: Die Abrechnung für Mitglieder des Luftfahrt­vereins Mainz sowie bestehende Konto­in­haber läuft wie gewohnt automa­tisch über den bekannten Einzug.

    • Abrechnung für Gäste & Barzahler: Wer kein Kunden­konto bei uns hat und kein Mitglied des Luftfahrt­vereins Mainz ist, nutzt für die Bezahlung bitte ausschließlich diesen Link: https://my.airport.software/EDFZ.

 

Bei versäumter Erfassung einer Flugbe­wegung wird zusätzlich eine Bearbei­tungs­gebühr in Höhe des jewei­ligen Lande­ent­gelts erhoben, mindestens jedoch 25,00 €.

 

Betankung im Rahmen des FoB

Die Betankung ist während des FoB-Betriebs gewähr­leistet.

  • Mit Tankchip: Wer einen Tankchip besitzt, nutzt diesen wie gewohnt. Alle Abrech­nungen laufen wie gewohnt über das bestehende Konto.

  • Für Gäste & Barzahler: Die Freischaltung erfolgt auf Anfrage über die Sprech­anlage an den Säulen. Wer kein Konto bei uns hat und kein Mitglied des Luftfahrt­vereins Mainz ist, nutzt für die Bezahlung bitte den Link oder den QR-Code direkt an den Zapfsäulen.

 
Funk, Platz­runde und Piste
  • Die Ankunft ist spätestens 5 Minuten vor dem Einflug in die Platz­runde über Funk anzukün­digen.
  • In der Platz­runde sind Positi­ons­mel­dungen abzugeben.
  • Die Betriebs­si­cherheit von Piste und Rollwegen ist durch die verant­wort­liche Pilotin bzw. den verant­wort­lichen Piloten eigen­ver­ant­wortlich festzu­stellen.
  • Mit der Start- oder Lande­meldung dokumen­tiert die verant­wort­liche Pilotin bzw. der verant­wort­liche Pilot diese eigen­ver­ant­wort­liche Überprüfung und Feststellung.
  • Die Betriebs­richtung der Piste ist eigen­ver­ant­wortlich festzu­legen.
  • Befinden sich weitere Luftfahr­zeuge im An- oder Abflug oder auf den Rollwegen, ist eine Abstimmung zwischen den verant­wort­lichen Pilotinnen und Piloten erfor­derlich.
 
Außerhalb der Öffnungs­zeiten

Außerhalb der gültigen Öffnungs­zeiten ist Fliegen ohne Betriebs­leitung (FoB) am Verkehrs­lan­de­platz Mainz-Finthen (EDFZ) ohne PPR-Geneh­migung nicht gestattet. Hiervon ausge­nommen sind die Mitglieder des Luftfahrt­vereins Mainz, sofern diese einge­wiesen und regis­triert sind. Die entspre­chenden hierfür geltenden Sonder­regeln sind von den Mitgliedern einzu­halten.

 
Abstell­fläche, Überwa­chung und Zugang zum Flugfeld
  • Die Abstell­fläche ist in der AIP veröf­fent­licht und muss entspre­chend genutzt werden.
  • Flug- und Rollbe­we­gungen werden in EDFZ innerhalb und außerhalb der Öffnungs­zeiten automa­tisch kamera­über­wacht.
  • Das Rolltor am Tower zum Flugfeld ist stets geschlossen zu halten und darf ausschließlich für die Dauer der Durch­fahrt geöffnet werden.
  • Das Flugfeld kann über die Fußgän­gertür neben dem Rolltor betreten und verlassen werden.
  • Das Flugplatz­ge­lände kann über das Fußgän­gertor nördlich des Towers neben der Haupt­ein­fahrt betreten und verlassen werden.
 
Geltung der Betriebs­vor­schriften

Soweit diese Regelung keine abwei­chenden Vorgaben enthält, gelten beim Fliegen ohne Betriebs­leitung die Betriebs­vor­schriften EDFZ in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 
Störungen, Notfälle und Meldungen

Bei Unfällen, Zwischen­fällen, einer blockierten oder nicht nutzbaren Piste, Beschä­di­gungen an Anlagen oder Einrich­tungen, Tieren auf der Piste oder sonstigen sicher­heits­re­le­vanten Feststel­lungen ist der Flugbe­trieb einzu­stellen bzw. nur fortzu­führen, wenn dies gefahrlos möglich ist. Erfor­der­liche Notfall­maß­nahmen sind unver­züglich einzu­leiten. Sicher­heits­re­le­vante Ereig­nisse, Schäden und erheb­liche Unregel­mä­ßig­keiten sind dem Platz­be­treiber bzw. der Betriebs­leitung unver­züglich zu melden