Der Flugplatz Mainz-Finthen unterliegt der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung.
Ob Sie zu bestimmten Zeiten bei uns fliegen dürfen oder Platzrunden drehen dürfen hängt vom Lärmschutzzeugnis Ihres Luftfahrzeugs ab.
Die folgende Tabelle stellt die Regelung grafisch dar:
Lärmschutz
Erhöht
Normal
Kein
vor 07 LT
07 — 13 LT
13 — 15 LT
15 LT — SS
nach SS
Lärmschutz
Erhöht
Normal
Kein
vor 09 LT
09 — 13 LT
13 — 15 LT
15 LT — SS
nach SS
keine Beschränkungen
Platzrunden verboten (Überlandflüge oder Lokalflüge > 60 Min erlaubt)
Start- und Landeverbot
LT
Local Time / Ortszeit
SS
Sunset / Sonnenuntergang
Klicken Sie hier, um den Lärmschutz Ihres Luftfahrzeuges zu berechnen (Ohne Gewähr).
Hinweis: Ultraleichtflugzeuge fallen aufgrund ihrer zulassungsbedingt sehr geringen Lärmemission nicht unter die Landeplatz-LärmschutzV.
Wir bitten zudem um strenge Beachtung und strikte Einhaltung folgender Beschränkungen aus unserere Flugplatz-Benutzungsordnung:
Die umliegenden Ortschaften sind lärmempfindliche Gebiete. Überflüge möglichst vermeiden!
Wir bitten unsere Besucher, auf die korrekte Einhaltung der in der AIP veröffentlichten An- und Abflugstrecken sowie der Platzrundenführung zu achten. Für weitere Informationen siehe An- und Abflüge.
Für Anfragen bezügl. Schnupperflüge, Gutscheine, Vereinsmitgliedschaft, etc. wenden Sie sich bitte an Kontakt Verein.
Für Anfragen zur Ausbildung zum Piloten wenden Sie sich bitte an Kontakt Flugschule.
Zoll- und Bundespolizeianmeldung: http://my.airport.software/EDFZ