Liebe Flugschülerinnen, liebe Flugschüler,
liebe Pilotinnen, liebe Piloten,
endlich hat die lange Wartezeit ein Ende. Die 16. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz wurde veröffentlicht. Wir dürfen ab heute, Montag, 01.03., unseren Flugschulbetrieb wieder fortführen.
Das gilt für den gesamten Betrieb, also sowohl Ausbildung als auch Übungsflüge, Checkflüge, Auffrischungsschulungen etc. Es sind jedoch Hygieneschutzmaßnahmen einzuhalten.
Zu beachten ist (Textauszug aus der Verordnung):
“Es gelten das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 sowie die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist. Während des praktischen Unterrichts gilt das Erfordernis des Mindestabstands nicht, sofern dieses nicht eingehalten werden kann. Es dürfen sich nur die Flugschülerin oder der Flugschüler und die Fluglehrerin oder der Fluglehrer […] im Flugzeug aufhalten.”
Weitere Details zur 16. Corona-Bekämpfungsverordnung findet ihr hier: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Ansonsten gilt “have fun and fly safe”
Beste Grüße, Dieter
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Dieter Kohl
Ausbildungsleiter