ICAO-Sprach­vermerk “English Profi­ciency” für Piloten

FCL.055 Sprach­kennt­nisse:

Piloten von Flugzeugen, die am Sprech­funk­verkehr im Flugfunk­dienst teilnehmen, dürfen die mit ihren Lizenzen verbun­denen Rechte und Berech­ti­gungen nur ausüben, wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachen­vermerk entweder für Englisch oder für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprech­funk­verkehr verwendet wird. In dem Vermerk müssen die Sprache, das Niveau der Sprach­kennt­nisse und das Gültig­keits­datum angegeben sein.

Aufgrund mehrerer sicher­heits­re­le­vanter Vorfälle mit schlecht englisch­spre­chenden Piloten verlangt die Zivil­luft­fahrt-behörde ICAO seit einigen Jahren von Inhabern des Sprech­funk­zeug­nisses BZF I oder AZF den Nachweis hinrei­chender Kennt­nisse der engli­schen Sprache gemäß FCL.055. In der Flugschule des LFV Mainz werden daher regel­mäßig Erstprü­fungen und Verlän­ge­rungs­prü­fungen zum Nachweis der Sprach­kennt­nisse “English Profi­ciency” Level 4 angeboten. Die Gültigkeit des Nachweises Level 4 beträgt vier Jahre.
 
Wichtiger Hinweis: Die Englisch­prüfung des BZF I umfasst nicht den Nachweis der engli­schen Sprach­kennt­nisse “English Profi­ciency”. Diese Prüfung muss separat abgelegt werden.

Die “English Proficiency”-Prüfungen haben keinen Bezug zu spezi­ellen luftfahrt­spe­zi­fi­schen Themen. Es wird lediglich das allge­meine Verständnis eines auf englisch gespro­chenen Textes (z.B. einer Ansage für Passa­giere am Flughafen) sowie die Fähigkeit zur Durch­führung eines einfachen Dialoges in engli­scher Sprache überprüft. 

Ein Vorbe­rei­tungskurs wird daher NICHT angeboten.
 

Auch Erst- und Verlän­ge­rungs­prü­fungen können aktuell in unserer Flugschule NICHT angeboten werden. Es gibt jedoch zahlreiche Alter­na­tiven (auch online), die per Internet-Recherche leicht auffindbar sind.

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