Flugschule LfV Mainz wieder geöffnet

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Liebe Flugschü­le­rinnen, liebe Flugschüler,

liebe Pilotinnen, liebe Piloten,

endlich hat die lange Wartezeit ein Ende. Die 16. Corona-Bekämp­fungs­ver­ordnung Rheinland-Pfalz wurde veröf­fent­licht. Wir dürfen ab heute, Montag, 01.03., unseren Flugschul­be­trieb wieder fortführen.

Das gilt für den gesamten Betrieb, also sowohl Ausbildung als auch Übungs­flüge, Check­flüge, Auffri­schungs­schu­lungen etc. Es sind jedoch Hygie­ne­schutz­maß­nahmen einzu­halten.

Zu beachten ist (Textauszug aus der Verordnung):

“Es gelten das Abstands­gebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 sowie die Masken­pflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 mit der Maßgabe, dass eine medizi­nische Gesichts­maske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleich­baren Standards zu tragen ist. Während des prakti­schen Unter­richts gilt das Erfor­dernis des Mindest­ab­stands nicht, sofern dieses nicht einge­halten werden kann. Es dürfen sich nur die Flugschü­lerin oder der Flugschüler und die Flugleh­rerin oder der Fluglehrer […] im Flugzeug aufhalten.”

Weitere Details zur 16. Corona-Bekämp­fungs­ver­ordnung findet ihr hier: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

Ansonsten gilt “have fun and fly safe”

Beste Grüße, Dieter

 


Dieter Kohl
Ausbil­dungs­leiter

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