Neugierde befriedigt — Mainzer UL-Piloten infor­mieren sich über Neuent­wick­lungen bei UL

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Den Insidern ist es bekannt: Bei den techni­schen Vorgaben für Ultra­leicht­flug­zeugen hat sich Anfang 2019 Entschei­dendes getan. Eine neue Bauvor­schrift eröffnet den Herstellern die Möglichkeit, Ultra­leicht­flug­zeuge jetzt bis zu einen Gesamt­ge­wicht von 600 kg zu konstru­ieren. Bislang lag die Grenze bei 472,5 kg.

Für die Ultra­leicht­flieger des Luftfahrt­vereins Mainz ist diese Entwicklung durchaus wichtig, selbst wenn wir mit unserem Fluggerät gut und bewährt ausge­rüstet sind. Denn es geht nicht nur um maximale Zuladung. Auch die nachträg­liche Erhöhung („Auflastung“) um beispiels­weise ca. 50 kg bei den schon genutzten Geräten ist jetzt möglich und schafft Spiel­räume – etwa für die Mitnahme von mehr Gepäck oder Treib­stoff.

Um das einmal am Objekt und im Gespräch mit dem Konstrukteur näher kennen­lernen zu können, begaben sich 4 Piloten aus Mainz — stilge­recht per UL – zum Flugplatz Speyer. Dort logiert der Hersteller unserer bewährten Fk9 und anderer Modelle.

Peter Funk hieß uns willkommen und blieb uns als Konstrukteur bzw. Geschäfts­führer des Herstel­ler­be­triebs keine Antwort schuldig. Er konnte uns auch eine in der Fertig­stellung befind­liche Fk9 Mk VI zeigen, die schon die neue Gewichts­grenze von 600 kg nutzt, erstmals vollständig aus Kunst­stoff gefertigt wird und u.a. ein überaus geräu­miges Cockpit besitzt. Die Auflastung bestehender Muster ist als nächstes dran.

Die Entwicklung bei den UL-Luftfahr­zeugen geht also ständig weiter, nicht nur bei der Überwindung bishe­riger Gewichts­grenzen. Mit dieser Gewissheit hüpften wir wieder in unsere Fluggeräte und schnurrten zurück nach Mainz.

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