Liebe Flugschülerinnen, liebe Flugschüler,
liebe Pilotinnen, liebe Piloten,
das Luftamt Hahn (LBM) hat heute die Allgemeinverfügung zur Verlängerung der Fristen von Berechtigungen und in der Ausbildung veröffentlicht. Die Regelung gilt für Piloten, deren Lizenz beim Luftamt Hahn geführt wird sowie alle PPL/LAPL/Night/CR-Flugschüler unserer ATO.
Ebenso wurden soeben die Fristverlängerung für Lizenzen, Berechtigungen und Prüfungen für Ultraleichtflug bekannt gegeben. Siehe doclink unten.
Bezüglich des Medicals gilt die Allgemeinverfügung des Luftfahrtbundesamtes (LBA), die ihr gestern bereits von mir erhalten habt.
Falls ihr betroffen seid und von der Regelung Gebrauch machen wollt, müsst ihr das jeweilige Dokument ausdrucken und beim Fliegen mitführen!
Alle Dokumente stehen hier zum Download bereit:
- Allgemeinverfügung LBM: https://lbm.rlp.de/de/themen/luftverkehr/
- Allgemeinverfügung LBA (wegen Tauglichkeit):https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Ausnahmeregelungen_Corona/Allgemeinverfuegung_Berechtigungen_L.html?nn=2091096
- Fristverlängerung DAeC (UL): https://www.daec.de/luftsportgeraete-buero/ul-ausbildunglizenzen/themen-und-informationen/coronavirus-ausnahmeregelungen/
Beste Grüße, Dieter
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Dieter Kohl
Ausbildungsleiter