Allge­mein­ver­fü­gungen LBM, LBA und DAeC zur Verlän­gerung von Fristen

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Liebe Flugschü­le­rinnen, liebe Flugschüler,

liebe Pilotinnen, liebe Piloten,

das Luftamt Hahn (LBM) hat heute die Allge­mein­ver­fügung zur Verlän­gerung der Fristen von Berech­ti­gungen und in der Ausbildung veröf­fent­licht. Die Regelung gilt für Piloten, deren Lizenz beim Luftamt Hahn geführt wird sowie alle PPL/LAPL/Night/CR-Flugschüler unserer ATO.

 

Ebenso wurden soeben die Frist­ver­län­gerung für Lizenzen, Berech­ti­gungen und Prüfungen für Ultra­leichtflug bekannt gegeben. Siehe doclink unten.

 

Bezüglich des Medicals gilt die Allge­mein­ver­fügung des Luftfahrt­bun­des­amtes (LBA), die ihr gestern bereits von mir erhalten habt.

Falls ihr betroffen seid und von der Regelung Gebrauch machen wollt, müsst ihr das jeweilige Dokument ausdrucken und beim Fliegen mitführen!

Beste Grüße, Dieter


Dieter Kohl
Ausbil­dungs­leiter

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