Den Insidern ist es bekannt: Bei den technischen Vorgaben für Ultraleichtflugzeugen hat sich Anfang 2019 Entscheidendes getan. Eine neue Bauvorschrift eröffnet den Herstellern die Möglichkeit, Ultraleichtflugzeuge jetzt bis zu einen Gesamtgewicht von 600 kg zu konstruieren. Bislang lag die Grenze bei 472,5 kg.
Für die Ultraleichtflieger des Luftfahrtvereins Mainz ist diese Entwicklung durchaus wichtig, selbst wenn wir mit unserem Fluggerät gut und bewährt ausgerüstet sind. Denn es geht nicht nur um maximale Zuladung. Auch die nachträgliche Erhöhung („Auflastung“) um beispielsweise ca. 50 kg bei den schon genutzten Geräten ist jetzt möglich und schafft Spielräume – etwa für die Mitnahme von mehr Gepäck oder Treibstoff.
Um das einmal am Objekt und im Gespräch mit dem Konstrukteur näher kennenlernen zu können, begaben sich 4 Piloten aus Mainz — stilgerecht per UL – zum Flugplatz Speyer. Dort logiert der Hersteller unserer bewährten Fk9 und anderer Modelle.
Peter Funk hieß uns willkommen und blieb uns als Konstrukteur bzw. Geschäftsführer des Herstellerbetriebs keine Antwort schuldig. Er konnte uns auch eine in der Fertigstellung befindliche Fk9 Mk VI zeigen, die schon die neue Gewichtsgrenze von 600 kg nutzt, erstmals vollständig aus Kunststoff gefertigt wird und u.a. ein überaus geräumiges Cockpit besitzt. Die Auflastung bestehender Muster ist als nächstes dran.
Die Entwicklung bei den UL-Luftfahrzeugen geht also ständig weiter, nicht nur bei der Überwindung bisheriger Gewichtsgrenzen. Mit dieser Gewissheit hüpften wir wieder in unsere Fluggeräte und schnurrten zurück nach Mainz.